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Gemeinsam gegen Straßenausbaubeiträge
Straßenausbaubeiträge gehören abgeschafft weil:
Anliegerbeiträge zutiefst ungerecht und in vielen Fällen sogar existenzgefährdend sind. Anliegerbeiträge nicht (mehr) zeitgemäß sind, die Beitragserhebung stammt noch aus der Kaiserzeit!!! Straßen und deren Infrastruktur dienen heutzutage generell der Allgemeinheit und gehören damit zur  allgemeinen Daseinsvorsorge. Damit ist auch der Unterhalt und die Erneuerung von der Allgemeinheit  zu finanzieren. Schließlich nutzen nicht nur Hauseigentümer, sondern auch Mieter, Besucher,  Lieferdienste etc. die Straßen. Sie europaweit einmalig sind. Selbst in Deutschland werden sie nicht flächendeckend erhoben: In den Bundesländern Baden-Württemberg, Hamburg, Berlin und seit 2018 auch in Bayern werden sie nicht  erhoben. In anderen Bundesländern laufen ebenfalls Kampagnen zur Abschaffung. Sie sind nicht einheitlich, sondern willkürlich und damit ungerecht: Einige Städte stellen z. B. den  Anliegern lediglich 50 % (wie Halle / Kreis Gütersloh), andere (wie Herford) sogar bis zu 90 % (!!!) der  Straßenbaukosten von Anliegerstraßen in Rechnung. (Jede Kommune kann für sich im Rahmen ihrer  Selbstverwaltung die Höhe der Anliegerbeiträge festlegen.) Außerdem zahlen Anlieger von z. B.  Bundesstraßen und Autobahnen nichts. Der Straßenbau bereits mit den hohen Grundsteuern abgegolten ist, die die Anlieger oft über  Jahrzehnte zahlen, in denen die eigene Straße nicht saniert wurde. Die Anlieger durch die gezahlten Erschließungskosten bereits zur Finanzierung der eigenen Straße  beigetragen haben. Die Beiträge wiederkehrende Beiträge sind. Auch wer in der Vergangenheit bereits bezahlt hat, wird  bei jeder Sanierung erneut zur Kasse gebeten. Die hohen - oft fünfstelligen - Beiträge existenzgefährdend sind. Es besteht die reale Gefahr, durch die hohen Belastungen die Altersvorsorge zu verlieren. Gerade junge Familien und Senioren (die keine  Bankkredite mehr erhalten oder von einer geringen Rente leben) sind hier besonders gefährdet und  benachteiligt. Es höchst ungerecht und unsozial ist, dass mit den hohen Anliegergebühren quasi eine Enteignung  billigend in Kauf genommen wird. Die Beiträge i.d.R. innerhalb von vier Wochen zahlbar sind und Städte (wie z. B. Herford) bei  Ratenzahlung zudem bei der aktuellen Zinspolitik noch bis zu 6 % Zinsen berechnen. Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen grundgesetzwidrig ist. Denn verfassungsrechtlich ist die  Erhebung von Sonderbeiträgen nur statthaft, wenn dem Beitragspflichtigen ein konkreter  wirtschaftlicher Vorteil erwachsen ist. Doch der Wert des Grundstücks steigt durch den Straßenbau in  der Regel um keinen Cent und Straßenanteile werden ebenfalls nicht erworben. Politisch betrachtet  untergräbt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen das erklärte Ziel, vergleichbare  Lebensbedingungen sowohl in den Ballungszentren als auch im ländlichen Raum zu schaffen. Die StrABS gegen das Erdrosselungsverbot verstößt. Das Erdrosselungsverbot ist ein Grundsatz im  Kontext der Erhebung von öffentlich-rechtlichen Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträgen). Das  Erdrosselungsverbot besagt, dass Abgaben nur in dem Maße erhoben werden sollten/dürfen, wie sie  den Abgabepflichtigen nicht "erdrosseln". Das heißt, dass die Abgabesätze nicht so hoch sein sollten,  dass sie dem Abgabepflichtigen die Möglichkeit zur freien persönlichen und wirtschaftlichen Entfaltung nehmen bzw. selbige unverhältnismäßig stark einschränken.     Eine gerechte Systemumstellung und alternative Finanzierung (siehe unten) ohne Steuererhöhungen  möglich ist! Man muss es nur wollen! Diese Liste mit Argumenten für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge steht für Sie unter  nachfolgendem Link auch zum Download als PDF-Datei zur Verfügung: (Download: RECHTS KLICKEN + ZIEL SPEICHERN)
Finanzierungsalternativen ohne Anliegerbeiträge
Ist eine ersatzlose Abschaffung der Anliegerbeiträge ohne Steuererhöhung überhaupt finanzierbar?  Absolut. Andere Bundesländer haben es vorgemacht.   Folgende alternative Finanzierungsmöglichkeiten wären gerechter und machbar:  •	Finanzielle Unterstützung durch die Landesregierung und ggf. den Bund. Den Kommunen sind die Einnahmeausfälle aus Landesmitteln (Sonderzuweisungen) zweckgebunden zu ersetzen.  •	Straßen werden von der Allgemeinheit genutzt und gehören zur allgemeinen Daseinsvorsorge. Sie sind daher in Zeiten ständig steigender Steuereinnahmen aus den allgemeinen Steueraufkommen zu finanzieren. Die Kosten halten sich im verträglichen Rahmen, wenn die Straßen regelmäßig instandgehalten werden.  •	Einsparung der enormen Verwaltungskosten für die bisherige Beitragserhebung und nicht unerhebliche Rechtsstreitkosten. Zweckgebundene Verwendung dieser eingesparten Beträge ebenfalls für den Straßenausbau.  •	Zweckgebundene Verwendung der Grundsteuer, die alle Anlieger/innen oftmals über Jahrzehnte zahlen, obwohl in der Zeit ihre Straße nicht saniert wurde.  •	Ca. 9 Mrd. Euro Kfz-Steuer und ca. 40 Mrd. Euro Mineralölsteuer werden Jahr für Jahr teilweise zweckentfremdet. Wir fordern eine zweckgebundene Nutzung dieser Mittel.  •	Die meisten Straßen sind durch die erstmalige Erschließung und den Erschließungsbeitrag von den Anliegern bereits bezahlt.  Mehr Geld für kommunale Straßen, mehr Gerechtigkeit gegenüber den Bürgern, weniger Verwaltungsbürokratie und weniger Rechtsstreite sind möglich, wenn die Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden.  Eine gerechte Systemumstellung und Finanzierung ist daher möglich. Man muss es nur wollen!   Diese Liste mit alternativen Finanzierungsmöglichkeiten ohne Anliegerbeteiligung steht ebenfalls für Sie unter nachfolgendem Link zum Download als PDF-Datei zur Verfügung:    (Download: RECHTS KLICKEN + ZIEL SPEICHERN) DOWNLOAD: Alternative Finanzierungsmöglichkeiten ohne Anliegerbeteiligung DOWNLOAD: Argumente gegen Straßenausbaubeiträge Argumente & Alternativen