HINTERGRUND Ungefähr 70.000 Euro sei ihr kleines Häuschen mit Grundstück noch wert, berichtete kürzlich eine verzweifelte ältere Rentnerin mit Tränen in den Augen. Nahezu ihr ganzes Leben habe sie zusammen mit ihrem bereits verstorbenen Mann in diesem Haus verbracht. Sie und ihr Mann haben auf viel verzichtet und hart gearbeitet, um das Haus abbezahlen und um erhebliche Mittel zur Pflege und Erhaltung ihrer mittlerweile in die Jahre gekommenen Immobilie aufbringen zu können. Das Haus war ihre Altersvorsorge. Wenn sie gesundheitlich nicht mehr könnten, wollten sie das Haus verkaufen und sich mit dem Verkaufserlös die Pflege in einem Heim finanzieren, da sie weder über finanzielle Rücklagen, noch über eine üppige Rente verfügten. Jetzt wurde jedoch ihre Straße ausgebaut und sie erhielt einen Kostenvorbescheid für den Straßenausbau - ebenfalls in Höhe von ca. 70.000 Euro. Ihre Altersvorsorge wäre damit auf einen Schlag aufgezehrt, der geplante Aufenthalt in einem Pflegeheim so nicht mehr finanzierbar. Einen Bankkredit erhält die Dame in ihrem hohen Alter nicht mehr. Den viel zitierten Vorteil, der ihr der Straßenausbau bringen soll, könne sie nicht erkennen - schon gar nicht in Höhe von 70.000 Euro.  Ein anderer Fall:   Eine junge Familie, die vor einigen Jahren - nach dem Motto "Jung kauft Alt" - ein älteres, sanierungsbedürftiges Haus zum Zwecke der eigenen Altersvorsorge erworben hat und dieses noch immer aufwendig und kostenintensiv saniert und dafür teilweise mehrere hohe Kredite in Anspruch nehmen musste. Auch ihre Straße wurde nun ausgebaut und sie erhielten ebenfalls einen hohen fünfstelligen Gebührenbescheid. Eine weitere finanzielle Belastung durch die durch den Straßenendausbau anfallende Anliegergebühr ist jedoch momentan für sie finanziell nicht tragbar.  Oft vergehen Jahrzehnte bis ein Endausbau erfolgt, so dass viele Anlieger eine entsprechende Ankündigung oft unvorbereitet trifft und sie dementsprechend keinen langfristigen Vorlauf hinsichtlich Planung und Rücklagenbildung haben. Es besteht oft die Gefahr, dass die Anlieger durch die hohen Belastungen ihre Altersvorsorge verlieren, keine weiteren Mittel für die Erhaltung und Sanierung ihrer Gebäude und Grundstücke aufbringen können und ggf. dadurch bedingt sogar in ihrer Existenz gefährdet sind.   Man bedenke zudem, dass Rentner von ihren Banken aufgrund des Alters keine Kredite mehr erhalten und der Zinssatz der Stadt Herford - unter Berücksichtigung der aktuellen Zinspolitik - weder gerecht noch annehmbar ist.  Es sind Fälle wie diese, die überall in Deutschland den Widerstand gegen die nicht mehr zu vermittelnde existenzgefährdende Zwangsabgabe erstarken lassen. Und zunehmend erkennen die Landespolitiker, dass sie davor nicht länger die Augen verschließen können.   Dass mit den hohen Anliegergebühren seitens der Stadt und der heimischen Politik eine Existenzgefährdung und quasi eine Enteignung billigend in Kauf genommen wird, ist ungerecht und höchst unsozial. Hier appellieren wir explizit an die soziale Verantwortung und das Gewissen der lokalen Politiker und Entscheidungsträger, sich für die Abschaffung dieser Zwangsgebühren einzusetzen.  Daher ist es wichtig, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger in ganz NRW an der Petition und an Initiativen zur Abschaffung der Anliegergebühren beteiligen. Nur gemeinsam sind wir stark, nur gemeinsam können wir das erreichen! Helfen Sie mit und unterstützen Sie uns in unserem Bemühen.   Nachfolgend finden Sie weitere Fakten, Fragen und ausführliche Antworten zum Thema:   FAKTEN, FRAGEN & ANTWORTEN  Was sind Straßenausbaubeiträge  und wie hoch sind diese?  Die Kommunen sind nach geltender Rechtsprechung dazu verpflichtet, eine sog. Straßenausbaubeitragssatzung (StrABS) zu erlassen und Beiträge für die Straßenausbesserung, -instandhaltung, -sanierung sowie Erneuerung und Verbesserung von Ortsstraßen und beschränkt-öffentlichen Wegen von Ihren Bürgerinnen und Bürgern zu erheben.   Je nachdem, an welche Art von Straße(n) ein Grundstück angrenzt, müssen die Anlieger/innen damit meist vier- bis fünfstellige oder im Extremfall sogar sechsstellige Beiträge für die Sanierung der Straßen zahlen.   Am Beispiel der Stadt Herford: Die Beitragssätze nach dem Kommunalen Abgabengesetz, also bei der Wiederherstellung, und Verbesserung von Erschließungsanlagen, sind in der Satzung der Stadt Herford festgelegt. Sie bewegen sich z. Zt. im Mittelfeld der Empfehlungen der Mustersatzung, die 2001 vom Städtetag und dem Städte- und Gemeindebund beschlossen wurden.  Demnach zahlen die Grundstückseigentümer/innen in Herford:  ·	bei der erstmaligen Herstellung von Straßen beziehungsweise dem Endausbau, entsprechend 90 % der Kosten;  ·	bei Anliegerstraßen für die Fahrbahn 65 % der Kosten (die Mustersatzung empfiehlt 50 bis 80 %) und für die Gehwege 70 % (Empfehlung: 60 bis 80 %);  ·	bei Hauptverkehrsstraßen für die Fahrbahn 25 % (Empfehlung: 10 bis 40 %) und für die Gehwege 65 % (Empfehlung: 50 - 80 %).   Die anteiligen Kosten berechnen sich nach der Grundstücksgröße und der Gebäudeart- bzw. -größe, der Anzahl der Stockwerke bzw. Wohneinheiten.  Interessant: Im Bundesland Bayern wurden gerade die Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 01.01.2018 von der CSU-Landesregierung abgeschafft. Vorausgegangen war eine von den Freien Wählern initiierte Unterschriftensammlung (189.893 bestätigte Unterschriften) zur Einleitung eines Volksbegehrens. Der Blick nach Bayern zeigt, welche Dynamik die Besetzung dieses Themas durch die politischen Parteien entwickelt. Der Druck von der Basis und ein Vorstoß der Freien Wähler hat die CSU im Vorfeld der Landtagswahl zu schnellem Handeln gezwungen. Am 11. April legte die CSU Fraktion nun einen eigenen Gesetzentwurf vor. Demnach sollen die Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 1. Januar 2018 abgeschafft werden. Künftig soll der Straßenausbau von den Kommunen finanziert werden, die nach dem Wegfall der Anlieger-Beiträge mit einem zweistufigen System vom Land unterstützt werden: Laut CSU-Vorschlag würde der Freistaat den Gemeinden auf Antrag die Kosten für laufende Ausbaumaßnahmen sowie für verauslagte Planungskosten ab dem 1. Januar 2019 erstatten. Für künftige Ausbaumaßnahmen soll es dann ab 2019 eine pauschale Finanzierungsbeteiligung geben.  In der Landeshauptstadt München werden übrigens seit 01.01.2015 keine Straßenausbaubeiträge mehr erhoben. Die entsprechende Satzung wurde Anfang 2015 per Stadtratsbeschluss aufgehoben. Begründet wurde die Aufhebung u. a. mit der höheren Grundsteuer sowie dem Aufwand für die Beitragserhebung der mit dem Ertrag in keinem Verhältnis stünde. Darüber hinaus wird ausgeführt, dass die Bürgerinnen und Bürger bereits bei der Erschließung erheblich zur Finanzierung von Straßen beigetragen haben und zur Instandhaltung, Verbesserung und Sanierung der Straßen nicht erneut herangezogen werden sollten.   Gut zu wissen: In den Bundesländern Berlin und in Hamburg werden ebenfalls keine Beiträge erhoben und auch im Bundesland Baden Württemberg gibt es kein Straßenausbaubeitragsgesetz. Darüber hinaus verzichten u. a. größere Städte oftmals auf die Beitragserhebung, da gerade in Städten der Verwaltungsaufwand oftmals höher ist als der Ertrag.  Dies sollte Ansporn genug sein, sich auch in NRW für die Abschaffung der Anliegergebühren einzusetzen.    Ich habe bereits vor Jahren Straßenausbaubeiträge bezahlt. Das Thema betrifft mich nicht ... Stimmt das?  Nein, das stimmt so nicht. Leider können zwar die bezahlten Kosten nicht rückwirkend erstattet werden, denn die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist natürlich an einen bestimmten Stichtag gebunden. Trotzdem profitieren alle von diesem Stichtag, auch die, die bereits in der Vergangenheit einmal gezahlt haben. Denn Straßen halten nicht ewig. Nach ein paar Jahren müssen vielleicht die Bürgersteige (wieder) erneuert oder gar die Fahrbahn aufgrund von Witterungsschäden saniert oder erneuert werden. Und dann wird man wieder zur Kasse gebeten. Wenn man Glück hat, dann betrifft es einen nicht mehr selbst, aber die nächste oder spätestens die übernächste Generation wird dann wieder kräftig zur Kasse gebeten. Damit eben dies nicht passiert, ist es wichtig, dass aktuell jeder diese Initiative mit seiner Unterschrift unterstützt und gemeinsam mit uns für die Abschaffung dieser ungerechten Gebühren kämpft.    Sollte ich als Mieter auch mit meiner Unterschrift diese Kampagne unterstützen?  Auf jeden Fall. Auch Mieter sind indirekt betroffen. Zwar dürfen Vermieter die Beiträge eigentlich nicht umlegen, aber indirekt werden die Straßenausbaubeiträge in vielen Fällen durch anderweitig begründete Mietsteigerungen weitergereicht.    Ist eine Abschaffung der Anliegerbeiträge überhaupt finanzierbar? Bedeutet eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge nicht automatisch eine Erhöhung der Steuern, um die Straßensanierung anderweitig finanzieren zu können?  Keineswegs. Schaut man in die Bundesländer, die keine Anliegerbeiträge erheben, also nach Baden Württemberg, Bremen, Berlin oder seit dem 01.01.2018 auch nach Bayern, dann sieht man, dass es auch ohne Steuererhöhung geht. In keinem der genannten Bundesländer wurden die Steuern erhöht, um den Straßenbau zu finanzieren oder den Wegfall der Straßenausbaubeiträge zu kompensieren. Auch wurden - wie am aktuellen Beispiel Bayern ersichtlich ist - die Kommunen mit dem Wegfall dieser Einnahmen nicht alleine gelassen. Die Landesregierung unterstützt die Kommunen finanziell, damit sie auch in Zukunft Straßen sanieren können. Den Kommunen muss vom Land eine Investitionspauschale zur Verfügung gestellt werden, die den Verlust der Einnahmen aus den Straßenausbaubeiträgen ausgleicht.  Wie man nicht zuletzt auch den Medien entnehmen konnte, haben Bund und Länder genug finanzielle Mittel, um die Kommunen zu unterstützen.  Außerdem fallen die enormen Verwaltungskosten für die oftmals komplizierte und arbeitsintensive Erhebung der Beiträge weg. Ebenso die Kosten für aufwendige und langwierige Gerichtsprozesse mit betroffenen Anliegern. Diese eingesparten Kosten können ebenfalls in die Straßenerhaltung investiert werden.  Eine gerechte Systemumstellung und Finanzierung ist daher möglich. Man muss es nur wollen!   Ist es "gerecht", die Allgemeinheit an der Finanzierung der Straßensanierung zu beteiligen?  Was die mögliche Finanzierung durch die Allgemeinheit betrifft: Straßen gehören zur allgemeinen Daseinsvorsorge. Wir sind der Ansicht, dass Straßen und deren Infrastruktur generell der Allgemeinheit dienen und damit auch der Unterhalt und die Erneuerung von der Allgemeinheit zu finanzieren ist. Schließlich nutzen nicht nur die Grundstücksbesitzer, sondern auch die Mieter und die Allgemeinheit die Straßen.    Der Straßenbau ist zudem mit der hohen Grundsteuer abgegolten, die alle Grundstücksinhaber/innen oft seit Jahrzehnten zahlen, selbst wenn über Jahre oder Jahrzehnte ihre Straßen nicht saniert werden. In diesem Fall zahlen alle Grundstücksinhaber/innen bereits für die Allgemeinheit. Sinn und Zweck der durch die Grundsteuern erzielten Einnahmen ist der Erhalt der örtlichen Infrastruktur und damit eben auch aller Straßen. Dazu gehören sicherlich neben den Landstraßen, Kreisstraßen etc. auch die Wohn- bzw. Anliegerstraßen.   Außerdem haben die von den Anliegern gezahlten Erschließungskosten bereits zur Finanzierung der (eigenen) Straße beigetragen.  Wenn die Grundsteuer - möglichst zusammen mit den Einnahmen aus der KFZ- und Mineralölsteuer - zweckgebunden zum Straßenbau bzw. zur Sanierung der Straßen eingesetzt wird, lässt sich - nötigenfalls zusätzlich noch zusammen mit einer finanziellen Unterstützung durch die Landesregierung und ggf. den Bund - der Wegfall der Straßenausbaubeiträge kompensieren, ohne dazu die Steuern erhöhen zu müssen.   Sind Straßenausbaubeiträge überhaupt gerecht?  Klare Antwort: Nein!   ·	Straßenausbaubeiträge sind europaweit einmalig! Kein anderes EU-Land belastet seine Bürger derart ungerecht beim 	Straßenbau. Und selbst hier im Land werden die Beiträge nicht einmal flächendeckend erhoben. Es gibt Bundesländer, die komplett darauf verzichten.  Die zeitlich vollkommen überholten Anliegergebühren stammen noch aus der Kaiserzeit (!!!) und gehören längst abgeschafft.  ·	Teils extreme finanzielle Belastung für Anlieger! Die Erfahrung zeigt, dass die Straßenausbaubeiträge - die i.d.R. kurzfristig fällig und zahlbar sind - viele Anlieger unverhältnismäßig hoch belasten. Oft 	erreichen die Beiträge eine Höhe, die für viele Eigenheimbesitzer geradezu existenzbedrohend ist. Konkret: Es gibt Eigenheimbesitzer, die bis zu 100.000 € an Straßenausbaubeiträgen zu bezahlen haben.   In der Regel ist die Beitragshöhe eine vier- bis fünfstellige Summe. Gerade für Rentner oder Familien bedeutet dies oftmals, zwar ein Eigenheim zu besitzen, 	aber mit einer geringen Rente oder einem niedrigen Familieneinkommen hohe Beiträge leisten zu müssen. Hier besteht die Gefahr, dass die Anlieger/innen durch die hohen Belastungen ihre Altersvorsorge verlieren und sogar in ihrer Existenz gefährdet sind. Dass mit den hohen Anliegergebühren eine Existenzgefährdung und quasi eine Enteignung billigend in Kauf genommen wird, das ist doch definitiv ungerecht und zudem höchst unsozial.  ·	Unklare und ungerechte Erhebung! Die Erhebung der Beiträge hängt davon ab, an welcher Straße ein Grundstück liegt. Durchfahrtsstraßen, Bundesstraßen, Kreisstraßen und Autobahnen bezahlt der Staat voll aus der eigenen Tasche. Nur bei Wohnstraßen und Anliegerstraßen bittet er die Bürger/innen zur Kasse. Wenn der Staat oder auch die Kommunen selbst Konzernen und Großunternehmen Gewerbegebiete am Wunschort bezahlen, dann sollten sie aber auch die Erschließung für den einfachen Bürger übernehmen.   	Zudem hängt die Erhebung der Beiträge und deren Höhe auch davon ab, in welcher Gemeinde man wohnt.  Wenn man nach dem Verursacherprinzip argumentiert, wobei jeder, der bestellt auch die Rechnung zu tragen hat, dann müssten die Kommunen die Kosten übernehmen.   	Anscheinend nutzen die Kommunen aber auch entsprechende "Spielräume" 	und ändern ihre Satzungen nach belieben.  Beispiel Wilhelmsplatz in Herford: In dieser Anliegerstraße ist beabsichtigt, den Anliegeranteil per neuer Satzung auf 50 % zu reduzieren, da der Wilhelmsplatz zwar als Anliegerstraße gilt (und demnach der Anliegeranteil 	eigentlich höher wäre), sich neben der Verkehrsfläche aber auch Grünanlagen 	und Parkflächen befinden, die von der Allgemeinheit genutzt werden.  Und wer sich die Diskussion um den Neuen Markt in Herford ins Gedächtnis ruft, wo eine Kirchengemeinde den Anliegerbeitrag für zu hoch empfand und um eine pauschale Reduzierung bat, der wird sich auch unweigerlich die Frage stellen, ob hier für die Allgemeinheit "gerechte" Entscheidungen im Sinne des Gleichheitsgebotes getroffen wurden. 	 	Wo bleibt hier die - von der heimischen Politik gern zitierte - Gleichbehandlung und Gleichberechtigung?   ·	Straßen werden nicht nur von Anliegern genutzt! Das Heranziehen von Anliegern zu Straßenausbaubeiträgen entspricht nicht 	mehr der Lebenswirklichkeit. Die Nutzung der allermeisten Straßen ist eben nicht nur auf die Anlieger beschränkt. Straßen werden im Regelfall von der Allgemeinheit genutzt und bedeuten keinen erheblichen Sondervorteil für die angrenzenden Grundstückseigentümer, die zudem bereits durch die Erschließungskosten zur Finanzierung der Straße beigetragen haben.   ·	Straßenausbaubeiträge bringen Unfrieden und Streit in die Kommunen Die Rechtsunsicherheit aufgrund der aktuellen Gesetzeslage führt zu zahlreichen Rechtsstreitigkeiten. Der Erhebungsaufwand der Kommunen ist unverhältnismäßig hoch und vielfach unwirtschaftlich.   Sind Straßenausbaubeiträge eigentlich mit dem Grundgesetz vereinbar?  Juristisch betrachtet ist die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, wie sie aufgrund derzeit noch gültiger Kommunalabgabengesetze (KAG) der Länder erfolgt, grundgesetzwidrig. Denn verfassungsrechtlich ist die Erhebung von Sonderbeiträgen nur statthaft, wenn dem Beitragspflichtigen ein konkreter wirtschaftlicher Vorteil erwachsen ist. Doch der Wert des Grundstücks steigt durch den Straßenausbau - anders als bei einer erstmaligen Erschließung - in der Regel um keinen Cent.  Ein eventueller Mehrwert (wirtschaftlicher Vorteil) wäre i.d.R. ggf. nur dann gegeben, wenn die Anlieger ihre Grundstücke verkaufen würden.   Da sie durch die Maßnahme keine Straßenanteile erwerben o. ä., ist ein objektiver wirtschaftlicher Vorteil definitiv nicht gegeben.   Politisch betrachtet untergräbt die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen das erklärte Ziel, vergleichbare Lebensbedingungen sowohl in den Ballungszentren als auch im ländlichen Raum zu schaffen.    Lassen Sie uns gemeinsam für eine »GERECHTE STRASSE« und die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge kämpfen!   Unterstützen Sie uns und unsere Kampagne! Verbreiten Sie unser Anliegen und informieren Sie Ihre Nachbarn, Freunde und Verwandte über unsere Kampagne. Beteiligen Sie sich mit Ihrer Unterschrift an unserer Volksinitiative nach Art. 67 der Landesverfassung NRW. Informieren Sie sich zudem über  wichtige Termine und Neuigkeiten auf dieser Homepage unter der Rubrik »News & Termine«.   Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Anfang Petition Initiative Hintergrund & Tipps Argumente & Alternativen News & Termine Downloads Kontakt Links
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Gemeinsam gegen Straßenausbaubeiträge